Recht & Nachlass
Erbe ausschlagen & Wohnung räumen: Wer zahlt in Österreich? (Leitfaden 2026)
Aktualisiert am 25.10.2026
Der Tod eines nahen Angehörigen ist emotional belastend – und konfrontiert Hinterbliebene oft schlagartig mit rechtlichen und finanziellen Sorgen. Häufig stellt sich heraus: Der Nachlass ist überschuldet, offene Schulden übersteigen das Vermögen und die Mietwohnung ist vollgestellt mit altem Hausrat.
In Österreich taucht dann sofort die brennende Frage auf: „Muss ich als Angehöriger die Wohnung räumen lassen, wenn ich das Erbe ausschlage? Und wer zahlt die Kosten für die Entrümpelung?“
In diesem Experten-Ratgeber klären wir die Rechtslage nach dem österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB), zeigen die Unterschiede zwischen bedingter und unbedingter Erbantrittserklärung und erklären, wie sich Vermieter und Erben absichern.
1. Die Grundregel: Erbe ausschlagen = Keine Pflicht zur Räumung!
Wenn Sie das Erbe rechtswirksam ausschlagen (sogenannte negative Erbantrittserklärung beim zuständigen Notar als Gerichtskommissär):
- Keine Haftung für Schulden: Sie haften für keinen einzigen Euro der Nachlassschulden.
- Keine Kündigungspflicht: Sie sind rechtlich nicht der Mieter und müssen den Mietvertrag nicht kündigen.
- Keine Räumungspflicht: Sie dürfen und müssen die Wohnung weder betreten noch ausräumen.
⚠️ Achtung Falle (stillschweigende Erbantrittserklärung): Nehmen Sie keinesfalls eigenmächtig wertvolle Gegenstände, Bargeld oder Schmuck aus der Wohnung mit, bevor das Erbe ausgeschlagen wurde! Dies kann rechtlich als Annahme der Erbschaft (Einmischung in den Nachlass) gewertet werden – wodurch Sie plötzlich unbeschränkt mit Ihrem gesamten Privatvermögen für alle Schulden und Räumungskosten haften!
2. Wer zahlt die Räumungskosten bei überschuldeter Verlassenschaft?
Wenn das Erbe von allen potenziellen Erben ausgeschlagen wird, liegt eine herrenlose bzw. überschuldete Verlassenschaft vor. Das Bezirksgericht bestellt in der Regel einen Verlassenschaftskurator (meist einen Rechtsanwalt).
| Situation | Wer haftet für die Räumung? | Rechtsgrundlage & Praxis |
|---|---|---|
| Unbedingte Erbantrittserklärung | Der Erbe haftet voll | Haftung mit dem gesamten Privatvermögen für Miete & Entrümpelung. |
| Bedingte Erbantrittserklärung | Der Erbe haftet nur bis Nachlasswert | Räumung wird aus vorhandenem Nachlassvermögen vorab beglichen. |
| Erbe von allen ausgeschlagen | Der Nachlass (oder der Vermieter) | Reicht das Vermögen nicht, bleibt die Räumung am Vermieter hängen. |
| Reine Mittellosigkeit (Armutsbegräbnis) | Subsidie Gemeinde / Notstand | Verfahren wird mangels Masse gemäß § 153 AußStrG eingestellt. |
Für Familien, die den Nachlass ordnen möchten, bietet unsere zertifizierte Verlassenschaftsräumung Wien eine lückenlose Dokumentation und Inventarschätzung für das Gericht.
3. Was passiert mit den Möbeln und Wertgegenständen in der Wohnung?
Solange das Verlassenschaftsverfahren nicht abgeschlossen ist, gehört der Hausrat der ruhenden Verlassenschaft.
- Notarielle Inventur: Der Notar verschafft sich einen Überblick über den Nachlass.
- Wertausgleich zur Kostensenkung: Befinden sich noch hochwertige Möbel, Antiquitäten, Porzellan oder Elektrogeräte in der Wohnung, können diese im Rahmen einer professionellen Haushaltsauflösung mit Wertausgleich direkt gegengerechnet werden. Häufig deckt der Erlös der Möbel die gesamten Arbeitskosten – wodurch die Räumung für den Nachlass bis zu 0 € kostet!
- Freigabe durch das Verlassenschaftsgericht: Erst wenn der Notar oder Kurator die Wohnung freigibt, darf geräumt werden.
4. Wichtige Tipps für Vermieter bei verwaisten Wohnungen
Sind Sie Vermieter oder Hausverwaltung in Wien und der Mieter ist ohne Erben verstorben?
- Warten Sie zwingend den Beschluss des Bezirksgerichts ab, bevor Sie die Wohnung betreten.
- Nutzen Sie unser offizielles Wiener Wohnen Übergabeprotokoll, um den Zustand der Wohnung vor Zeugen zu dokumentieren.
- Lassen Sie sich ein verbindliches Fixpreis-Angebot einer geprüften Räumungsfirma geben. Im Rahmen unserer 10 % Preisgarantie unterbieten wir vergleichbare gewerbliche Angebote verbindlich um 10 %.
💡 Kosten kalkulieren: Nutzen Sie unseren kostenlosen Entrümpelung Kostenrechner Wien zur sekundenschnellen Orientierung oder fordern Sie ein kostenloses Fixpreis-Angebot an.
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